Das jüngste Kind in der Einrichtung ist immer der Vollzahler!
Besucht Ihr Kind im Alter von zweieinhalb bis zum 3. Geburtstag den Kindergarten, ist die Beitragstabelle der Kinderkrippe zu berücksichtigen, die Sie hier finden.
Der Beitrag für den Besuch des Kindergartens ist ab dem Monat des 3. Geburtstages Ihres Kindes fällig.
Alle Kinder, die im Kindergartenjahr zwischen September und Dezember 3 Jahre alt werden, bekommen einen Beitragszuschuß in Höhe von 100 Euro vom Freistaat Bayern.
Kinder die zwischen Januar und August 3 Jahre alt werden, bekommen diesen Zuschuss erst ab September.
Spielgeld (monatlich): 7,00 €
Getränkegeld (monatlich): 5,00 €
Kopiergeld (jährlich): 5,00 €
Portfoliogeld (jährlich): 10,00 €
Aufnahmegebühr (einmalig bei Aufnahme in die Krippe und in den Kindergarten): 10,00 €