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Elternbeiträge

Das jüngste Kind in der Einrichtung ist immer der Vollzahler!

Monatliche Beiträge unter 3 Jahren

Besucht Ihr Kind im Alter von zweieinhalb bis zum 3. Geburtstag den Kindergarten, ist die Beitragstabelle der Kinderkrippe zu berücksichtigen, die Sie hier finden.

Monatliche Beiträge ab dem 3. Lebensjahr im Kindergarten

Der Beitrag für den Besuch des Kindergartens ist ab dem Monat des 3. Geburtstages Ihres Kindes fällig.

Staatliche Förderung vom Freistaat Bayern

Alle Kinder, die im Kindergartenjahr zwischen September und Dezember 3 Jahre alt werden, bekommen einen Beitragszuschuß in Höhe von 100 Euro vom Freistaat Bayern.

Kinder die zwischen Januar und August 3 Jahre alt werden, bekommen diesen Zuschuss erst ab September.

16 bis 20 Stunden pro Woche

  • 1. Kind: 110,00 €
  • 2. Kind:   83,00 €
  • 3. Kind:   55,00 €

21 bis 25 Stunden pro Woche

  • 1. Kind: 121,00 €
  • 2. Kind:   91,00 €
  • 3. Kind:   61,00 €

26 bis 30 Stunden pro Woche

  • 1. Kind: 132,00 €   
  • 2. Kind:   99,00 €
  • 3. Kind:   66,00 €

31 bis 35 Stunden pro Woche 

  • 1. Kind: 143,00 €
  • 2. Kind:  107,00 €
  • 3. KInd:    72,00 €

36 bis 40 Stunden pro Woche

  • 1. Kind: 154,00 €
  • 2. Kind: 116,00 €
  • 3. Kind:   77,00 €

41 bis 45 Stunden pro Woche

  • 1. Kind: 165,00 €
  • 2. Kind: 124,00 €
  • 3. Kind:   83,00 €

Spielgeld (monatlich): 7,00 €

Getränkegeld (monatlich): 5,00 €

Kopiergeld (jährlich): 5,00 €

Portfoliogeld (jährlich): 10,00 €

Aufnahmegebühr (einmalig bei Aufnahme in die Krippe und in den Kindergarten): 10,00 €